Friseurhandwerk fordert eigene Hygieneverordnung für Niedersachsen –„praxisnah, wirksam und ohne Überregulierung“

Das niedersächsische Friseurhandwerk fordert die Landespolitik auf, eine eigenständige Hygieneverordnung für körpernahe Dienstleistungen zu aktualisieren oder zu schaffen. Hintergrund sind wachsende Unsicherheiten bei Kontrollen in den Betrieben und uneinheitlichen Umgang der Hygieneverordnung durch die Gesundheitsämter. Das Positionspapier des Landesinnungsverbandes macht deutlich, warum eine branchenspezifische Regelung notwendig und längst überfällig ist. Das Infektionsschutzgesetz erlaubt ausdrücklich landesspezifische Regelungen – andere Bundesländer wie Berlin, Bayern und Nordrhein-Westfalen nutzen diesen Spielraum bereits.

Landesinnungsmeisterin Manuela Härtelt-Dören betont: „Unsere Branche arbeitet seit jeher unter hohen Hygienestandards. Neue Betriebsformen, gesellschaftliche Veränderungen und Quereinstiege erfordern jedoch klare, landesweit einheitliche Regeln. Niedersachsen braucht eine neue oder aktualisierte Verordnung, die die Realität unserer Betriebe widerspiegelt – nicht die Strukturen medizinischer Großkliniken.“

Das vermehrte Auftreten von Risiken wie dem Hautpilz Trichophyton tonsurans hat dazu geführt, dass die Gesundheitsämter ihre Kontrollpraxis und Fürsorge verstärkt in den Fokus rücken. Dabei zeigt sich jedoch deutlich, dass die Niedersächsische Hygieneverordnung in der Praxis sehr unterschiedlich ausgelegt wird – mit entsprechend uneinheitlichen Vorgaben und spürbaren Unsicherheiten für die Betriebe.

Gleichzeitig orientiert sich die bestehende Verordnung in weiten Teilen an Anforderungen aus dem medizinischen Bereich, etwa der Pflicht zu Hygienebeauftragten oder Surveillance-Maßnahmen und bildet die Besonderheiten körpernaher Dienstleistungen nur unzureichend ab. Dies führt im Alltag der Betriebe wie der Behörden zu Interpretationsspielräumen und vermeidbaren Missverständnissen.

Katharina Kalinowsky, Vorsitzende des Ausschusses Umwelt & Gesundheit, unterstreicht: „Eine branchenspezifische Hygieneverordnung ist längst überfällig! Friseurunternehmerinnen und -unternehmer haben in Ausbildung und Meisterprüfung ihre Fachkenntnisse bewiesen. Jetzt brauchen wir mehr einheitliche Standards vor Ort und keine zusätzlichen Schulungen oder Belastungen. Eine aktualisierte bzw. neue Verordnung würde mehr Transparenz für Betriebe, Behörden und Verbraucher schaffen.“

Ein niedersächsischer Ansatz nach dem Berliner Modell hat das Potenzial, klar strukturierte und branchenspezifische Hygienevorgaben effizient umzusetzen: Er schafft Transparenz und Rechtssicherheit, erleichtert den Vollzug und stärkt das Vertrauen der Kundschaft – ohne den Betrieben zusätzliche Bürokratie aufzubürden.

Geschäftsführer Sebastian Kunde ergänzt: „Niedersachsen kann eine moderne, praxistaugliche und wirtschaftlich tragfähige Lösung für über 15.000 Betriebe im Bereich der körpernahen Dienstleistungen schaffen – basierend auf bewährten Standards, Umsetzbarkeit der Hygieneverordnung und passgenau zugeschnitten auf das Handwerk. Es geht um Gesundheitsschutz, Fairness, Rechtsklarheit und Vertrauen.“ Der Landesinnungsverband fordert das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sowie die politischen Fraktionen auf, die Erarbeitung einer eigenständigen Hygieneverordnung jetzt entschlossen einzuleiten und durchzusetzen – gemeinsam mit Berufsvertretungen und Fachbehörden.

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