Hannover, 12.02.2026 – Der Landesinnungsverband des niedersächsischen Friseurhandwerks fordert ein sofortiges Ende der Rückforderungen der Corona-Soforthilfe in Niedersachsen. Im Rahmen der Landespressekonferenz (LPK) in Hannover machte der Verband deutlich: Die Rückzahlungsbescheide belasten tausende Betriebe bis heute massiv – wirtschaftlich, organisatorisch und psychologisch.
„Die Corona-Soforthilfe wurde im Frühjahr 2020 ausdrücklich als nicht rückzahlbare Billigkeitsleistung kommuniziert. Genau darauf haben sich die Betriebe verlassen – und genau darauf basierten die Entscheidungen vieler Unternehmerinnen und Unternehmer“, erklärte der Landesinnungsverband.
Soforthilfe war als nicht rückzahlbar zugesichert.
In den offiziellen FAQ der NBank vom 27.03.2020 hieß es wörtlich:
„Nein, es handelt sich hier um eine Billigkeitsleistung, die nicht zurückgezahlt werden muss.“
Und auch das Bundesfinanzministerium schreibt weiterhin auf seiner auf seiner Homepage:
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/archiv-bundesregierung/soforthilfen-funktionieren-1744378
Diese Aussage war nach Ansicht des Verbandes nicht missverständlich, sondern eine zentrale Grundlage der damaligen Antragstellung. Allein in Niedersachsen wurden über 130.000 Anträge auf Corona-Soforthilfe gestellt. Aktuell laufen weiterhin mehr als tausend Widerspruchsverfahren – ein deutliches Zeichen dafür, dass das Thema längst nicht abgeschlossen ist.
Vertrauensbruch mit schwerwiegenden Folgen
Der Landesinnungsverband betont: Viele Betriebe haben die Soforthilfe bestimmungsgemäß zur Existenzsicherung eingesetzt – nicht für Gewinne oder Rücklagen. Die nun verschickten Rückforderungsbescheide kommen teilweise vier bis fünf Jahre nach Auszahlung und treffen viele Unternehmen in einer ohnehin angespannten Lage.
Steigende Löhne, hohe Energiepreise, Fachkräftemangel, Investitionsstau und Konsumzurückhaltung setzen dem Friseurhandwerk weiterhin zu. Die Rückforderungen führen deshalb erneut zu Existenzängsten – genau das, was die Soforthilfe ursprünglich verhindern sollte.
„Wer ehrlich war, darf keinen Nachteil haben. Es geht hier nicht um Einzelfälle – es geht um Vertrauen in staatliches Handeln“, so der Verband.
Ungleichbehandlung zwischen den Bundesländern
Besonders kritisch sieht der Landesinnungsverband die bundesweit sehr unterschiedliche Praxis. Während in anderen Bundesländern Rückforderungen z.B. in Baden-Württemberg teilweise gestoppt oder Verfahren z.B. in Hessen ausgesetzt wurden, werden Betriebe in Niedersachsen weiterhin mit Bescheiden, Fristen und teils hohen Zinsforderungen konfrontiert.
„Ob jemand heute zahlen muss oder nicht, hängt nicht von der damaligen Notlage ab – sondern davon, in welchem Bundesland der Betrieb sitzt. Das ist ein massiver Gerechtigkeitsbruch“, betonte der Verband.
Klare Forderung an Politik und Verwaltung
Der Landesinnungsverband fordert daher:
- alle Rückforderungen der Corona-Soforthilfe aus Landesmitteln vollständig zu erlassen,
- bereits geleistete Rückzahlungen vollständig zu erstatten,
- sich auf Bundesebene – insbesondere über den Bundesrat – dafür einzusetzen, dass auch Rückforderungen von Bundesmitteln bundesweit ausgesetzt werden.
„Wenn der Staat sich 2020 bewusst für Schnelligkeit entschieden hat, darf er heute nicht so tun, als wäre dies ein Fehler der Betriebe gewesen. Die Verantwortung liegt bei der Politik“, heißt es weiter.
Breite mediale Resonanz
Die Position des Landesinnungsverbandes stieß im Anschluss an die Landespressekonferenz auf große öffentliche Aufmerksamkeit. Mehrere Medien berichteten ausführlich über die Forderungen des Friseurhandwerks, darunter:
NDR
HAZ
n-tv
Sat1 Regional (Video)
Welt
noz
Printmedien: u.a. im Göttinger Tageblatt und PAZ
Appell an die Landespolitik
Der Verband richtet abschließend einen klaren Appell an die Politik: Niedersachsen müsse erneut ein Signal setzen – wie im Frühjahr 2020.
„Niedersachsen muss an der Seite seiner Betriebe stehen. Die Rückforderungen müssen beendet werden.“