BGW-Folgeseminar: Wiederholungsschulung zum Arbeits- und Gesundheitsschutz

Die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung ist für Unternehmen verpflichtend. Im Rahmen der alternativen bedarfsorientierten Betreuung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) müssen die entsprechenden Schulungen spätestens alle fünf Jahre wiederholt werden.

Die Friseur-Innung Südniedersachsen bietet hierzu ein BGW-Folgeseminar in Form einer Kompaktschulung an. In sechs Lehreinheiten werden wichtige Inhalte des Arbeits- und Gesundheitsschutzes aufgefrischt und aktuelle Entwicklungen vorgestellt. Gleichzeitig erfüllen Teilnehmende damit die Anforderungen der BGW zur Wiederholungsschulung.

Termin:
Montag, 23. März 2026

Uhrzeit:
09:00 – 14:00 Uhr

Ort:
Reinhäuser Landstraße 9, 37083 Göttingen

Teilnahmegebühr:
Innungsmitglieder: 100 €
Nicht-Innungsmitglieder: 200 €

Die Schulung bietet eine gute Gelegenheit, das eigene Wissen zu aktualisieren und die Betreuungspflichten im Betrieb weiterhin rechtskonform zu erfüllen.

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