Positionspapier

Branchenspezifische Hygieneverordnung für körpernahe Dienstleistungen in Niedersachsen
Körpernahe Handwerksberufe wie das Friseurhandwerk arbeiten unter besonders sensiblen Bedigungen, die wiederum gezielte Hygienemaßnahmen erfordern, um den Schutz von Kund:innen und Beschäftigten zuverlässig und einheitlich zu gewährleisten.
Zwar besteht mit der Niedersächsischen Hygieneverordnung (NHygVO) bereits eine allgemeine rechtliche Grundlage, jedoch eröffnet das Infektionsschutzgesetz (§§ 17 und 36 IfSG) dem Land Niedersachsen ausdrücklich die Möglichkeit, weitergehende, branchenspezifische Regelungen zu erlassen.
Eine solche Differenzierung ist dringend notwendig, denn die spezifischen Anforderungen und Risiken körpernaher Dienstleistungen wie z.B. dem Friseurhandwerk, sind nicht mit denen medizinischer Einrichtungen gleichzusetzen.
Wir fordern daher die Einführung einer eigenständigen Verordnung zur Infektionsverhütung bei körpernahem Dienstleistungen in Niedersachsen – analog zur Berliner Infektionsverhütungs-Verordnung (IfVerhV BE). Diese würde es dem Land Niedersachsen und den Betrieben ermöglichen klare, rechtssichere Vorgaben sowie einheitliche Standards im Sinne des Infektionsschutzes branchengerecht umzusetzen.

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