Positionspapier


Branchenspezifische Hygieneverordnung für körpernahe Dienstleistungen in Niedersachsen

Körpernahe Handwerksberufe wie das Friseurhandwerk arbeiten unter besonders sensiblen Bedigungen, die wiederum gezielte Hygienemaßnahmen erfordern, um den Schutz von Kund:innen und Beschäftigten zuverlässig und einheitlich zu gewährleisten.

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Zwar besteht mit der Niedersächsischen Hygieneverordnung (NHygVO) bereits eine allgemeine rechtliche Grundlage, jedoch eröffnet das Infektionsschutzgesetz (§§ 17 und 36 IfSG) dem Land Niedersachsen ausdrücklich die Möglichkeit, weitergehende, branchenspezifische Regelungen zu erlassen.

Eine solche Differenzierung ist dringend notwendig, denn die spezifischen Anforderungen und Risiken körpernaher Dienstleistungen wie z.B. dem Friseurhandwerk, sind nicht mit denen medizinischer Einrichtungen gleichzusetzen.

Wir fordern daher die Einführung einer eigenständigen Verordnung zur Infektionsverhütung bei körpernahem Dienstleistungen in Niedersachsen – analog zur Berliner Infektionsverhütungs-Verordnung (IfVerhV BE). Diese würde es dem Land Niedersachsen und den Betrieben ermöglichen klare, rechtssichere Vorgaben sowie einheitliche Standards im Sinne des Infektionsschutzes branchengerecht umzusetzen.

Aspekt

Aktuell im NMedHygVO

Vorteil einer eigenständigen Verordnung

Regelungsziel/
Adressaten

Fokus liegt auf Kliniken und Praxen – körpernahe Handwerke werden fachlich nicht erfasst

Branchenspezifische Regelungen möglich – angepasst an Praxis und Risikoprofil des Friseurhandwerks

Rechtssicherheit/
Geltungsbereich

Friseurbetriebe nur indirekt oder lückenhaft erfasst –unklare Zuständigkeiten

Klare, explizite Erfassung körpernaher Dienstleistungen –rechtssicher und verständlich

Hygieneanforderungen

Vorgaben (z. B. Desinfektion, Dokumentation) sind für das Friseurhandwerk praxisfern und orientieren sich an medizinischen Standards

Realistische, passgenaue Standards, die Gesundheits- und Arbeitsschutz gleichermaßen stärken, ohne zusätzliche Bürokratie

Umsetzbarkeit in
kleinen Betrieben

Anforderungen wie Hygienebeauftragte oder Surveillance nicht umsetzbar für kleine Handwerksbetriebe

Umsetzbare Maßnahmen und Standards für KuK –entlastend, nicht überfordernd

Wissensstand/
Schulungen

Keine verpflichtenden Schulungen – kein gezielter Wissenstransfer

Möglichkeit zur Einführung klar geregelter Schulungs- und Nachweispflichten z.B. Kontrolle der BGW-Hygieneunterweisung

Vollzug durch
Behörden

Uneinheitliche Praxis bei Gesundheitsämtern –Interpretationsspielraum

Einheitlicher Vollzug und klare Maßstäbe für Betriebe und Behörden

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Ausführliche Informationen, warum eine Überarbeitung dringend notwendig ist und welchen Lösungsweg wir genau vorschlagen, erhalten Sie in unserem vollständigen Postionspapier:

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